Lektion 55 min | CHF 115.- |
Doppellektion 110 min. | CHF 220.- |
Zweiergruppe 110 min. | CHF 230.- |
Bootsmiete für die Prüfung | CHF 100.- |
Einmalige Versicherungsgebühr | CHF 80.- |
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Fahrtraining auf Ihrem Boot, auch ohne Prüfung (Ausgenommen Doppelmotorisierung und Segelboote) 50 min. | CHF 80,- |
Bei kurzfristiger Annulation (Unfall & Krankheit ausgenommen)oder Fernbleiben werden Ihnen die Kurskosten verrechnet. Um die Verrechnung zu vermeiden, bitte unbedingt 48Std. vor Ihrem Termin Absagen.
Die Kurskosten werden in Bar nach jedem Kurs beglichen.
Bei Twint Zahlungen wird eine Gebühr von Fr. 5.- für die Administration verlangt.
Kurse von Montag bis Samstag nach Absprache.
Meine Kurse finden während dem ganzen Jahr statt, die Prüfungen durch das OCN Freiburg von April bis Oktober.
Spezialkurse und Kurse auf deinem Boot auf Anfrage.
AGB Susi’s Motorboot – Fahrschule Portalban.
Kursanmeldung durch den Kunden/ Kundin erfolgt per Mail oder mündlich bzw. mit Anmeldeformular.
Die Kurskosten werden in Bar oder per TWINT nach jedem Kurs beglichen. Die Prüfung kann nur absolviert werden, wenn sämtliche Kurskosten bezahlt wurden. Preisänderungen vorbehalten.
Der Versicherungs-Anteil (Wasserfahrzeug- und Haftpflicht) wird in der ersten Stunde eingezogen. Persönliche Versicherungen (Unfall u.s.w.) sind Sache des Kunden/ Kundin. Die Fahrschule haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen. Bei Fahrtrainings auf Ihrem Boot ist die Versicherung Sache des Kunden, der Fahrlehrer fungiert nur als Berater.
Bei kurzfristiger Annulation (Unfall & Krankheit ausgenommen) oder Fernbleiben werden Ihnen die Kurskosten verrechnet. Um die Verrechnung zu vermeiden, bitte unbedingt 48Std. vor Ihrem Termin Absagen.
Die Kurse finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Eine Wetterbedingte Annulation wird durch die Fahrschule entschieden. Dem Kunden wird die Fahrstunde nicht berechnet. Bei kurzfristiger Annulation durch die Fahrschule (auch bei Technischem Defekt) hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung.
Anweisungen des Fahrlehrers sind in allen Fällen zu folgen. Das Tragen von Schwimmwesten ist für Nichtschwimmer/innen obligatorisch.(wird von der Schule ausgeliehen) .
Überarbeitet im November 2023